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O-2: Das Schwert der Amateurgerichtsbarkeit



Der Fluch der Maus stört den Falken nicht.


Zitat: "Um nun schnell gegen unliebsame Meinungen in den sozialen Medien und in Blogs vorgehen zu können, ist es wichtig, die Strafmaßnahmen aus den bestehenden Mechanismen der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauszulösen. Wenn durch die Zensoren erst einstweilige Verfügungen beantragt oder Klagen eingereicht werden müssten, dauert das Procedere viel zu lange. Man müsste nämlich in den meisten Fällen von langwierigen und teuren Prozessen ausgehen, die in vielen Fällen nicht zum erhofften Erfolg der Unterdrückung unerwünschter Meinungsäußerungen führen werden.


Deshalb wurde ein Outsourcing der "Gerichtsbarkeit" in ein privatwirtschaftliches System kollektiver Verantwortungslosigkeit erfunden. Diese entsteht, wenn jede der beteiligten Stellen nur im Rahmen ihrer Pflichten an einem Puzzleteil des Gesamtprozesses arbeitet. So kann man sich ganz einfach darauf berufen, keine andere Wahl gehabt zu haben. Wenn nun noch die Einstufungen von Aussagen in den sozialen Medien als "Fake News", "Hate Speech" oder "rechtswidrig" von Juristen auf Amateure verlagert wird und deren einzige Qualifikation in der gewünschten politischen Einstellung besteht, können Sie jede ideologisch unkorrekte Meinungsäußerung leicht unterdrücken.


Um nun Druck auf die sozialen Plattformen auszuüben, war es wichtig, sie mit Sanktionen zu bedrohen, falls sie ihrer Aufgabe nicht oder (nach Meinung des Staates) nur ungenügend nachkommen. Hierzu eignen sich hohe Strafzahlungen, die sowohl dem Unternehmen als auch seinen leitenden Mitarbeitern angedroht werden. Auf diese Weise wird eine Situation erzeugt, in welcher jedem Zensor der Selbstschutz unendlich viel wichtiger ist, als die Verteidigung der Rechte eines ihm unbekannten Nutzers. Also wird er sich bereits bei dem kleinsten Verdacht für eine Löschung und Sperre entscheiden, um sich nicht selbst angreifbar zu machen.


Nachdem nun die eigentlich hoheitlichen Aufgaben des Staates der Rechtsprechung auf Gruppen von linksgerichteten Amateuren in privaten Firmen ausgelagert wurden, ist es wichtig, auch alle anderen Elemente eines verfassungsgemäßen Rechtssystems auszuschalten: Es darf außer einer allgemeinen Standardformulierung keine Begründung für die verhängten Sanktionen geben. Auf diese Weise gibt es auch keine Möglichkeit der Berufung oder des wirksamen Einspruchs. Sollten Beschwerden dennoch erfolgen, müssen sie wirkungslos bleiben. Dies erreicht man am besten, indem man Beschwerdeinstanzen einrichtet, die auf Anfragen oder Einsprüche der sanktionierten Personen mit Standardtexten und Allgemeinplätzen reagieren, z.B. "... wir haben sorgfältig geprüft und sind leider zum gleichen Ergebnis gekommen." Auf diese Weise laufen die Protestierer gegen eine Gummiwand.


Natürlich ist es in einigen Fällen hilfreich, auch Vertreter der Mainstream Medien zu animieren, über die Löschung bestimmter Hassreden oder "Fake News" und den Widerstand der Autoren dagegen zu berichten. Auf diese Weise wird die Wirkung der Strafaktionen wesentlich vergrößert. Hunderttausende erfahren so von der Schnelligkeit und Strenge der Zensoren und werden verängstigt. Ihr Mut, politisch unkorrekte Äußerungen auf sozialen Medien zu machen oder im Kreis der Arbeitskollegen zu äußern, wird immer geringer."

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