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O-1: PaLü als Begründung der Löschung von Plattformen in den sozialen Medien





Die Macht der kleinen Meute.


Zitat: "Wenn Sie die wichtigsten ideologisch unkorrekten Internetzeitungen, Internet-Videoplattformen und Diskussionsgruppen im Internet eliminieren wollen, brauchen Sie halbwegs vorzeigbare Gründe. Sie können diese leicht erschaffen, indem Sie einen engen Pfad des Sagbaren im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch Community Standards genannt – definieren. Hierbei bieten sich zwei Bereiche an, deren Definition immer enger gezogen werden kann, wenn Bedarf besteht. Diese sind Hassrede und Verbreitung von Falschinformationen. Neuerdings kommt noch eine besonders Kategorie von „medizinische Falschinformationen“ hinzu: Das Hinterfragen oder Kritisieren offizieller Verlautbarungen zur Corona-Pandemie. Diese werden – trotz des ständigen Wechsels der offiziellen „Wahrheiten“ − als allein gültig anerkannt. Jemand, der davon abweicht, ist also ein gefährlicher Störenfried, der die Gesundheit seiner Mitmenschen gefährdet, weil er ermuntert, sich nicht an die offiziell verordneten Freiheitsbeschränkungen zu halten.


Das Schöne an diesen Kategorien besteht darin, dass sie so unscharf definiert sind. Mit Hilfe einer intelligenten Auswahl aus den vielfältigen Methoden passiver Lüge können Sie also jede missliebige Plattform anschuldigen, gegen diese Richtlinien verstoßen zu haben. Durch die komplette Löschung eines Videokanals oder einer hochfrequentierten Seite in den sozialen Medien können Sie Hunderttausenden, manchmal sogar Millionen Menschen eine wichtige Quelle unerwünschter Informationen entziehen. Zudem macht eine solche Blockade die Arbeit der Betreiber von vielen Jahren zunichte. Für viele von ihnen ist auch der Verlust der anteiligen Werbeeinnahmen von Youtube ein großes finanzielles Problem. Es geht aber auch darum, ein ständiges Grundgefühl der Angst bei Menschen zu erzeugen, wenn sie in ihren Blogs und Postings Meinungen äußern, welche die Umzäunung des Feldes politisch korrekter Diskussionen verlassen.


Nun erheben sich natürlich sofort zwei Fragen: 1. Wie kann man "Hate Speech" von der verfassungsrechtlich garantierten freien Meinungsäußerung unterscheiden, besonders dann, wenn diese in erregtem Tonfall vorgebracht wird? 2. Wann ist eine Nachricht "Fake News", insbesondere, wenn es sich um die meist unvollständigen Informationen über neue Entwicklungen handelt? Die Antwort auf beide Fragen ist sehr einfach, denn sie ist unmöglich. Deshalb können Sie sich leicht aus dem breiten Spektrum von PaLü-Methoden diejenigen herauszusuchen, die am besten geeignet sind, eine halbwegs plausible Erklärung für die Einordnung eines Beitrages in eine dieser Kategorien zu begründen. Sie entstehen ja ausschließlich durch den Wahrnehmungsfilter und den Betrachtungsrahmen derjenigen, die solche Begriffe gebrauchen."

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